AGB

1. Geltungsbereich

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma "Tygercare" Inh. Alina Effenberger - nachstehend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt.
  • Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  • Sollen konkrete, abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich vom Tierbetreuer bestätigt werden.

 

2. Vetragsgegenstand

  •  Gegenstand des Vertrages ist die Pflege/ Betreuung des Tieres/ der Tiere (im Folgenden nur: das Tier) des Tierhalters in deren Wohnung/ Haus. In der Regel werden die Tiere im Haushalt des Tierbesitzers betreut. Die Pflegebestandteile (Ausgang, Spiel etc.) werden an die Eigenart und Persönlichkeit des Tieres angepasst.
  •  Bei Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens vor Beginn der Betreuung wird ein Tierdatenblatt sowie ein Tierhalterdatenblatt vom Tierhalter ausgefüllt. Diese Datenblätter werden zum Vertrag genommen und sind ebenfalls wesentliche Vertragsbestandteile.

 

3. Dienstleistungen

  • Der Tierbetreuer erbringt folgende Dienstleistungen: mobile Vor-Ort-Katzenbetreuung sowie notwendige häusliche Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Der Tierbetreuer ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.
  • Vor Vertragsschluss, zwischen Tierbetreuer und Tierhalter, unterbreitet der Tierbetreuer dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen.
  •  Die Betreuung umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen und wird gemäß den vereinbarten Anweisungen durchgeführt.
  • Der Tierbetreuer verpflichtet sich, jeden Auftrag nach bestem Wissen zu erledigen.
  • Der Tierbetreuer verpflichtet sich außerdem, die ihr anvertrauten Katzen bestmöglich zu versorgen unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.
  • Die an den Tierbetreuer überlassenen Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und nicht an Dritte ausgehändigt.
  • Der Tierbetreuer hat das Recht, Betreuungsaufträge ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

 

4. Vertragsabschluss

  • Anfragen von Kunden bei "Tygercare" sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet der Tierbetreuer ein rechtsverbindliches Angebot. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. 
  • Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande. Dieser gilt nun verbindlich für beide Vertragsparteien. Ohne Vertrag findet keine Betreuung statt! Telefonische Absprachen bedürfen nachträglich der Schriftform. Sobald ein Betreuungsauftrag schriftlich vom Tierbesitzer bestätigt wird gelten die AGB als vertraglich vereinbart.

 

5. Dauer der Dienstleistung

  • Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden. Ebenso bedarf eine Änderung der vertraglich vereinbarten Bedingungen (Häufigkeit, verspäteter Beginn sowie vorzeitige Beendigung der Betreuung...) der Schriftform.
  • Zum Wohl des Tieres wird eine Betreuung nur alle 2-3 Tage generell abgelehnt!

 

6. Kündigung des bestehenden Tierbetreuungsvertrags

  • Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden. Der Tierbetreuer sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird (zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs). 

 

7.Rücktrittsrecht

  • Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten, Krankheit, nicht antreten der Reise. 
  • Innerhalb von 10 Tages VOR dem vereinbarten Betreuungstermin kann folgenlos vom Vertrag zurückgetreten werden.

 

8. Stornierung des Vertrags

  • Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:
  1. Stornierungen bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn sind gebührenfrei
  2. Stornierungen bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn 25 % des Gesamtpreises
  3. Stornierungen bis 4 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
  4. Stornierungen bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn 75 % des Gesamtpreises
  5. Bei Nichtantritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage 100 % des Gesamtpreises
  • Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden per Rechnung ausgestellt.
  • Kommt der Tierhalter aus privaten Gründen vorzeitig aus dem Urlaub zurück (z.B. schlechtes Wetter am Urlaubsort), so kann unter Umständen der Betrag zum Zeitraum, an welchem keine Betreuung stattfindet, erstattet werden. Ob eine Erstattung stattfindet, entscheidet der Tierbetreuer.

 

9. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Für die Berechnung sind die gültigen Preislisten anzuwenden. Diese werden dem Tierhalter bei Vertragsabschluss in gedruckter Form ausgehändigt und sind auf der Homepage von "Tygercare" einzusehen. 
  • 50% der Rechnungssumme sind etwa eine Woche vor Betreuungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen spätestens bei der Schlüsselübergabe. Der Anzahlungsbetrag kann auch am Einsatzort hinterlegt werden. Findet keine Anzahlung statt, so besteht kein Anspruch auf Betreuung! Die verbleibenden 50% sind nach Ende der Betreuung fällig. Dies kann sowohl in bar, bei der persönlichen Schlüsselrückgabe oder auch per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung erhält der Tierhalter eine ordnungsgemäße Quittung.
  • Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist (2 Tage nach Betreuungsende) ein. Der Tierbetreuer behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Leistung ohne weitere Vorankündigung einzustellen und im Fall einer Mahnung 5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
  • Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.
  • Die Fahrtkosten berechne ich mit 0,50 Euro je gefahrenen Kilometer.
  • Nach der neuen Rechtsprechung können Tierbetreuungskosten (einschließlich des anfallenden Kilometergeldes) bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (haushaltsnahe Dienstleistung). Derzeit gilt eine Pauschale von bis zu 4.000 Euro, die der Tierhalter für die Betreuung des Tieres/der Tiere beim Finanzamt geltend machen kann. Zwingend notwendig ist jedoch, dass die Betreuungskosten per Überweisung beglichen werden. Ich ermögliche meinen Kunden unter anderem die Bezahlung per Überweisung.

 

10. Haftung

  • Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11 TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten ist.
  • Der Tierbetreuer haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Tieren nur soweit, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Tierbetreuers zurückzuführen sind.
  • Für Spielzeug und Zubehör des Tieres wird seitens des Tierbetreuers keine Haftung übernommen.
  • Der Tierbetreuer haftet nicht für durch Tiere verursachte Schäden oder Kosten. Er ist von sämtlichen mit dem Pflegetier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierhalters freizustellen. Trotz größter Sorgfalt kann das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung seitens des Tierbetreuers besteht jedoch nicht.
  • Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres, im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

11. Notfall/ Tierarztbesuch

  • Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.
  • Die entstehenden Kosten, sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit, trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer. Die entstandenen Kosten sind bis Betreuungsende dem Tierbetreuer zu zahlen.
  • Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.
  • Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres zu informieren.
  • Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

 

12. Zugang zu den Räumlichkeiten

  • Der Tierhalter hat dem Tierbetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. 
  • Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung.
  • Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Dies geschieht unter größter Sorgfalt. Es werden zudem nur die vorher besprochenen Räume betreten. 
  • Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.
  • Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Der Tierbetreuer übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.
  • Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind dem Tierbetreuer schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

 

13. Zusicherung des Kunden

  • Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben.
  • Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, Ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  • Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.), Wesen, Eigenarten oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden. 
  • Bei erheblichem Mehraufwand (z.B. verschwiegene Informationen/ Erkrankungen oder extreme Unsauberkeit), sieht der Tierbetreuer vor, diese zusätzlich zu berechnen.

 

14. § 833 BGB Haftung des Tieraufsehers

  • Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 
  • Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
  • Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und den Tierbetreuer kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

 

15. Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere

  • Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und im Falle des Verschleißes zu ersetzen.

 

16. Futter und Zubehör

  • Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette(n), Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.) zur Verfügung. 
  • Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.

 

17. Verhinderung des Tierbetreuers

  • Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.
  • Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).

 

18. Abwesenheit des Kunden

  • Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.

 

19. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit

  • Zur Verfügung gestellte Kundendaten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/ den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.
  • Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch den Tierbetreuer gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.
  • Der Tierbetreuer sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Tierbetreuer alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.
  • Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Tierbetreuer gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt.

 

20. Sonstiges

  • Der Tierbesitzer erlaubt dem Tierbetreuer, mit Bestätigung im Betreuungsvertrag, Fotos der Katze(n) in den sozialen Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (ohne Nennung des Besitzernamens).
  • Möchte der Tierbesitzer die Tätigkeiten des Tierbetreuers mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

 

21. Erfüllungsort

  • Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden/Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres.

 

22. Schlussbestimmungen

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
     

 

Stand: 22.06.2024

 

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.